Tippgeber Vereinbarung
1. Grundsatz
Als externer Tippgeber erhalten Sie eine Provision, wenn durch Ihren Hinweis eine erfolgreiche Immobilienvermittlung über immoproVi zustande kommt.
2. Höhe der Provision
Die Provision beträgt [z. B. 25%] der tatsächlich vereinnahmten Netto Maklerprovision, maximal jedoch [z. B. 1%] des beurkundeten Kaufpreises der Immobilie.
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
3. Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch
Ein Anspruch auf Provision entsteht nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der Tippgeber stellt den Kontakt zu einem ihm persönlich bekannten Eigentümer oder Verkaufsberechtigten her
Das Objekt ist immoproVi zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht bekannt
Zwischen dem Hinweis und dem späteren Vertragsabschluss besteht ein nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang
Es wird ein wirksamer Maklervertrag zwischen dem Eigentümer und immoproVi geschlossen
Die Immobilie wird erfolgreich verkauft
Die Maklerprovision wurde vollständig an immoproVi gezahlt
4. Fälligkeit und Auszahlung
Die Auszahlung der Provision erfolgt erst nach:
notarieller Beurkundung des Kaufvertrags
vollständigem Eingang der Maklerprovision bei immoproVi
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von [z. B. 14 bis 30 Tagen] nach Zahlungseingang.
Sollte das zugrunde liegende Geschäft nachträglich entfallen oder rückabgewickelt werden, kann eine bereits ausgezahlte Provision zurückgefordert werden.
5. Kein Anspruch auf Annahme von Tipps
immoproVi behält sich vor, Hinweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Maklervertrages oder Durchführung einer Vermittlung besteht nicht.
6. Vertragsverhältnis
Zwischen dem Tippgeber und immoproVi entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertretung und keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung.
Der Tippgeber handelt eigenständig und auf eigene Verantwortung.
7. Steuerliche Hinweise
Die erhaltene Provision kann steuerpflichtig sein.
Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, die Einnahmen ordnungsgemäß zu versteuern.
8. Ausschluss von Teilnehmern
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
gewerbliche Immobilienmakler
Bauträger und Projektentwickler
Personen mit direktem wirtschaftlichen Bezug zur Immobilie
9. Abtretung und Übertragung
Ansprüche aus dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne Zustimmung von immoproVi an Dritte übertragen werden.
10. Kündigung
Die Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.
11. Haftung
immoproVi haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von immoproVi.